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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 B 1745/07   

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https://dejure.org/2008,21410
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 B 1745/07 (https://dejure.org/2008,21410)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2008 - 1 B 1745/07 (https://dejure.org/2008,21410)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 (https://dejure.org/2008,21410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Reaktivierung einer Stadtoberinspektorin vom Dienstherrn; Erneute Berufung in ein aktives Beamtenverhältnis; Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Fürsorgepflichtverletzungen durch den Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2006 - 1 A 777/05

    Vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 B 1745/07
    Auch der Umstand, dass der von der Antragsgegnerin eingenommene Rechtsstandpunkt sich wohl nicht voll in Übereinstimmung mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 10. November 2006 - 1 A 777/05 -, Juris, bringen lassen dürfte, lässt als solches nicht auf eine bewusste Verfahrensverschleppung schließen, zumal die genannte Entscheidung des Senats bisher nicht rechtskräftig ist und sie die Beantwortung höchst umstrittener Rechtsfragen betrifft.

    vgl. Streitwertbeschluss des Senats vom 10. November 2006 - 1 A 777/05 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.1996 - 1 A 5669/94

    Dienstunfähigkeit; Beamter; Ruhestand; Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 B 1745/07
    Aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des beschließenden Senats vom 8. Mai 1996 - 1 A 5669/94 -, DÖD 1996, 241, ergibt sich insofern nichts Gegenteiliges, sondern nur, dass die (allgemeinen) Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von (Fürsorge-)Pflichtverletzungen durch den Dienstherrn im Ergebnis vorliegen müssen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - 1 B 102/06
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - 1 B 1745/07
    vgl. zu einem ähnlichen Vortrag auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2006 - 1 B 102/06 -, Juris.
  • OVG Saarland, 23.03.2022 - 1 B 262/21

    Anordnungsantrag einer Ruhestandsbeamtin auf vorläufige Reaktivierung

    In Bezug auf den erforderlichen Anordnungsgrund ist fraglich, ob in dem Umstand, dass die Antragstellerin bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens über die erstrebte Reaktivierung zunächst weiterhin nur Ruhegehalt und nicht die Dienstbezüge einer aktiven Beamtin erhält, ein schlechthin unzumutbarer, irreparabler Nachteil gesehen werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.1.2008 - 1 B 1745/07 -, juris Rz. 8 m.w.N.).(Rn.8).

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.1.2008 - 1 B 1745/07 -, juris Rz. 8 m.w.N.] Dass hier mit Blick auf die für die Antragstellerin im Oktober 2023 eintretende Altersgrenze ein besonderer Dringlichkeitsgrund in Betracht kommen könnte, kann aber in Anbetracht der zwischenzeitlich ausgesprochenen Berufungszulassung zumindest derzeit wohl nicht ohne weiteres angenommen werden.

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2014 - 1 L 1704/13

    Keine Besoldungserhöhung für Beamte im Eilverfahren

    vgl. VG Gießen, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 10 G 115/06 -, juris (Rn. 16); ähnlich die Konstellation bei OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, juris (Rn. 6 ff.).S.a. Kuhla, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 123 Rn. 129.
  • VG Berlin, 14.06.2019 - 26 K 306.16

    Beamtenrechtlicher Schadenersatz wegen verspäteter Reaktivierung eines Beamten;

    Die weitere, auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 - gestützte Erwägung, dass einem Ruhestandsbeamten keine unzumutbaren Nachteile entstehen, wenn nicht im Eilverfahren über seinen Reaktivierungsanspruch befunden wird, überspannt die Anforderungen an den nach § 123 Abs. 1 VwGO drohenden Nachteil.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2009 - 1 E 54/09
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1994 - 2 B 143.94 -, BayVBl 1995, 700, und juris (Rn. 14); Senatsbeschluss vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, juris (Rn. 19); BayVGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2001 - 3 C 00.3616 -, juris (Rn. 4), und vom 8. Januar 1998 - 3 ZB 97.2338 -, juris (Rn. 7).
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung;

    Sie lägen vielmehr erst dann vor, wenn die Antragstellerin so langfristig und nachhaltig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung beeinträchtigt würde, dass die erlittenen Einbußen bei einer späteren Regelung nicht mehr ausgeglichen werden könnten (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, BeckRS 2008, 32775, Rn. 4ff.; Kuhla, in: Beck/OK, VwGO, § 123 Rn. 129).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 1 A 3293/08

    Ernstliche Zweifel i.R.d. Berufungszulassung bei Infragestellen eines einzelnen

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2010 - 1 E 54/09 - (n.v.; der Beschluss betrifft eine Gegenvorstellung gegen den nachfolgend zitierten Beschluss gleichen Aktenzeichens), vom 16. April 2009 - 1 E 54/09 -, juris, Rn. 13 ff., und vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, juris, Rn. 19; vgl. auch den die Reaktivierung eines Beamten betreffenden Beschluss des BVerwG vom 3. Mai 2010 - 2 B 91.09 -, juris, in welchem das Gericht den Streitwert auf der Grundlage des "§ 52 Abs. 5 Nr. 1 GKG" (gemeint: § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG) bemessen hat.
  • VG Minden, 15.04.2009 - 4 L 183/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.01.2008 - 1 B 1745/07 - juris.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2014 - 5 OA 292/13

    Bemessung des Streitwerts bei Angriff der Anordnung einer ärtzlichen Untersuchung

    in diesen Fällen liege eine Streitigkeit um den "kleinen Gesamtstatus" (§ 52 Abs. 5 Satz 2 GKG) vor, weil die amtsärztliche Untersuchung zwingend zum Streitgegenstand der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gehöre, so dass sich entsprechend dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2008 (1 B 1745/07 -, juris) gemäß § 52 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 1 GKG ein Streitwert in Höhe des 6, 5-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der Klägerin (6.571,02 EUR x 6, 5 = 42.711,63 EUR) ergebe,.
  • VG Düsseldorf, 16.07.2008 - 10 K 2562/07

    Anspruch auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis und Einweisung in eine

    Die weitere Frage, ob die Beklagte dem Kläger die Differenz zwischen dem Ruhegehalt und seinem Gehalt als aktiver Beamter für die Zeit ab Antragstellung am 1. September 2006 zu ersetzen hat, weil die Reaktivierung des Klägers zum damaligen Zeitpunkt zu Unrecht unterblieben ist, hat der Kläger in einem etwaigen Schadensersatzverfahren klären zu lassen, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 2008 - 1 B 1745/07 -, zitiert nach juris.
  • VG Schleswig, 17.09.2020 - 12 B 42/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Entsprechendes gilt, wenn der Beamte die Ablehnung einer Reaktivierung angreift (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.01.2008 - 1 B 1745/07 - juris Rn. 19).
  • VG Wiesbaden, 03.04.2009 - 8 K 903/08

    Erledigung einer Reaktivierungsanordnung

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